Am 22.07.2020 wurde das neue Biodiversitätsgesetz im Landtag verabschiedet, damit hat unsere Landesregierung in Baden-Württemberg zusammen mit den Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, Im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden sowie der breiten Öffentlichkeit eine echte Gemeinschaftsleistung erbracht, die eine längst fallige Verbindung von Naturschutz und Landwirtschaft schafft.
Die wesentlichen Punkte der Gesetzesanderung für mehr Artenschutz sind:
- Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30-40 % bis 2030
- Reduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40-50 % bis 2030
- Pestizidverbot in Naturschutzgebieten mit Ausnahmen (Schnakenbekämpfung)
- Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Landesfläche bis 2030
- Erhalt von Streuobstbeständen
- Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
- Minimierung der Lichtverschmutzung
- Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege der Grünanlagen in Kommunen
- Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Es freut uns besonders, dass durch die Bereitschaft aller Beteiligten, die Herausforderungen des Artensterbens im Dialog miteinander anzugehen, ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde, das auch auf Bundesebene richtungsweisend
sein wird. Es ist derzeit das fortschrittlichste Natur- und Landwirtschaftsgesetz in ganz Deutschland.
Die Weichen sind gestellt, nun braucht es noch die praktische Umsetzung.
Es ist ganz klar, erst durch die tägliche praktische Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung wird die Biodiversität in unserem Land gestärkt.
Beim Artenschutz ist jeder gefordert, sich einzubringen, Landwirte, Kommunen und jeder einzelne Bürger!
Haben Sie Anregungen oder Ideen für unsere politische Arbeit vor Ort, dann schreiben Sie uns diese in die Kommentare.
Bericht von Janine Lauer
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