Aktualisierung: Kompensationen für KVV-Kund*innen wegen Verschlechterung des Angebots

Vor 6 Wochen haben wir den Karlsruher Verkehrs Verbund aufgefordert die Kunden für die Verschlechterung des Angebots im Rahmen des Schienenersatzverkehrs von Rastatt über Durmersheim nach Karlsruhe zu entschädigen.

Seitdem hatten wir ein sehr konstruktives Gespräch mit den Verantwortlichen. Das Ergebnis dieses Gesprächs hat die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft gestern als Pressemitteilung veröffentlicht.


Pressemitteilung der AVG vom 10.11.2021

Ersatzverkehr zwischen Rastatt und Karlsruhe: Kompensation für rund 2000 Abonnenten

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) gewährt im Auftrag der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) rund 2000 Abonnenten und Jahreskartenbesitzern eine kleine Kompensationsleistung, die von einem mehrmonatigen Bus-Ersatzverkehr entlang der Strecke zwischen Rastatt und Karlsruhe über Ötigheim, Bietigheim, Durmersheim und Forchheim betroffen waren. Als Kompensation für die entstandenen Unannehmlichkeiten – unter anderem wurde eine deutliche Fahrtzeitverlängerung gegenüber den Stadtbahnverbindungen der S7 und S8 kritisiert – erhalten die Abonnentinnen und Abonnenten demnächst auf dem Postweg ein Regio-Ticket (Netz) für drei Personen zugeschickt.  Die angeschriebenen Abonnenten können mit diesem Ticket einen Tag lang im gesamten KVV-Netz unterwegs sein. Jahreskartenbesitzer, die ihr Ticket im Barverkauf erworben haben, können sich diesbezüglich mit ihrem jeweiligen Ticket an das KVV-Kundenzentrum an der Durlacher Allee in Karlsruhe wenden und erhalten dort ihr Regio-Ticket.
Die genannte Bahnstrecke konnte aufgrund von Baumaßnahmen der Deutschen Bahn für mehrere Monate von den Stadtbahnen der AVG-Linien S7 und S8 nicht genutzt werden. Seit Montag, 8. November, verkehren die beiden Linien wieder regulär auf der genannten Strecke.   

 

„Ich möchte mich ausdrücklich für die Probleme der vergangenen Monate rund um den Bus-Ersatzverkehr bei unseren Fahrgästen entschuldigen“, sagt KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon, der zugleich Vorsitzender der Geschäftsführung der AVG ist. „Wir haben nach einer internen Überprüfung des Ersatzverkehrs sowie angesichts zahlreicher Kundenbeschwerden entschieden, dass wir unseren Fahrgästen hier mit dieser kulanten Regelung gerne entgegenkommen wollen“, so der AVG-Geschäftsführer. Der AVG sei natürlich bewusst, dass diese Kompensation nicht alle Probleme der vergangenen Monate „aufwiegen“ könne.
 

Vor wenigen Wochen hatte sich auch der Ortsverband Südhardt der Grünen mit einer Forderung nach einer Entschädigung der betroffenen Fahrgäste an die Öffentlichkeit gewandt. Die AVG war daraufhin in direkten Austausch mit VertreterInnen des Ortsverbands getreten, um Möglichkeiten auszuloten, wie sich mehrmonatige Bus-Ersatzverkehre in Zukunft in mehreren Bereichen optimieren lassen.
„Als Nahverkehrsunternehmen ist die Zufriedenheit der Fahrgäste selbstverständlich jederzeit unser oberstes Ziel“, betont Dr. Pischon und ergänzt: „Deshalb teilen wir die Einschätzung des grünen Ortsverbands, dass wir in Zukunft bei mehrmonatigen Bus-Ersatzverkehren die zentralen Themen Qualität und Komfort noch stärker in den Fokus rücken müssen.“ Der Ortsverband der Grünen will nach eigenen Angaben auf politischer Ebene ebenfalls einen Beitrag zur Verbesserung bei diesem wichtigen Thema leisten. So will sich der Ortsverband beispielsweise in den betroffenen Gemeinden für bessere und dauerhafte Standorte der SEV-Haltestellen und eine optimale Linienführung des Ersatzverkehrs einsetzen.    

 

Die AVG sieht sich mit Blick auf die kommenden Jahre und Jahrzehnten mit großen Herausforderungen konfrontiert.

„Landesweit steht die Sanierung und der Ausbau der Schieneninfrastruktur weit oben auf der politischen Agenda – vor allem aufgrund der drängenden Aufgabe effektiver Klimaschutzmaßnahmen“, sagt Dr. Alexander Pischon. Es werde deshalb künftig deutlich mehr mehrmonatige Baumaßnahmen mit dem entsprechenden Ersatzverkehr geben. „Die AVG muss sich – ebenso wie die gesamte Branche – auf diese neue Situation einstellen“, ergänzt Dr. Pischon.
 

Die nun bekannten Probleme des „lang laufenden“ Ersatzverkehrs zwischen Rastatt und Karlsruhe sollen als Grundlage dienen, um mit Blick auf künftige Ersatzverkehre notwendige Verbesserungen umzusetzen.
Ein entscheidender nächster Schritt wird sein, weiter intensiv mit dem Land Baden-Württemberg über die Finanzierung von Bus-Ersatzverkehren zu verhandeln. Zur Einordnung: Als Aufgabenträger stellt das Land die Mittel zur Verfügung, mit denen die jeweils erforderlichen Busverkehre finanziert werden. Die AVG kann nur mit den zur Verfügung gestellten Mitteln den jeweiligen Ersatzverkehr „auf die Straße bringen“. Je mehr Geld hier zur Verfügung gestellt wird, desto mehr Qualität und Komfort kann angeboten werden.

„Die Ersatzverkehre müssen in den kommenden Jahren so funktionieren, dass unsere Fahrgäste auch in diesen Baustellenphasen gerne mit uns unterwegs sind“, so Dr. Alexander Pischon abschließend.

Folgender wichtiger Hinweis zur Kulanz-Gewährung gegenüber den rund 2000 Abonnenten, die entlang der Stadtbahnstrecke der S7 und S8 wohnen: Die gewährte Kompensation in Form eines Regio-Tickets erfolgt freiwillig aus Kulanz und bezieht sich ausschließlich auf die Gruppe an Kunden, die von diesem mehrmonatigen Ersatzverkehr betroffen waren. Hieraus lässt sich kein Rechtsanspruch mit Blick auf die Bus-Ersatzverkehre der AVG auf anderen Strecken bzw. für andere Zeiträume ableiten.


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